Vormundschaft (Jugendschutzverfahren)
Definition
Eine gerichtlich angeordnete rechtliche Regelung in einem Jugendhilfeverfahren, durch die die elterliche Versorgungsvollmacht ganz oder teilweise an einen Vormund übertragen wird; Vormundschaft ist eine Permanenzoption, die sich von Adoption unterscheidet und je nach Gerichtsbeschluss und Rechtsordnung die elterlichen Rechte erhalten oder ganz/teils aufheben kann.