Nondelegationsdoktrin
Definition
Eine verfassungsrechtliche Doktrin, die die Befugnis des Gesetzgebers beschränkt, seine wesentlichen Gesetzgebungsbefugnisse an Exekutivbehörden oder private Stellen zu übertragen, indem der Gesetzgeber wesentliche politische Entscheidungen behält und bei Ermächtigungen hinreichend leitende Standards vorgibt.