Treuhand
Definition
Eine Rechtsgestalt, bei der eine Partei (der Treuhänder) den rechtlichen Titel an Vermögenswerten hält und diese zugunsten eines oder mehrerer Begünstigter gemäß den vom Errichter oder durch Gesetz vorgegebenen Bestimmungen verwaltet; der Treuhänder unterliegt treuhänderischen Pflichten und kann durch die Treuhandurkunde und das anwendbare Recht mit Befugnissen und Beschränkungen versehen sein.