Unabhängigkeit der Justiz
Definition
Das Ausmaß, in dem die Justiz Fälle nach Recht und Beweislage entscheidet, ohne unzulässigen Einfluss von Exekutive, Legislative, privaten Interessengruppen oder vorübergehender öffentlicher Meinung; realisiert durch institutionelle und verfahrensrechtliche Sicherungen (z. B.