Ausnahme für Kinderübergabe (Schutzanordnung)
Definition
Eine Klausel in einer Schutzanordnung, die speziell die Art und Weise erlaubt oder vorschreibt, wie Kinder zwischen sorgeberechtigten Parteien trotz weitergehender Kontaktbeschränkungen übergeben werden dürfen, häufig durch Festlegung neutraler Orte, beaufsichtigter Übergaben, Dritter als Vermittler oder begrenzter, nachprüfbarer Übergaben zur Minimierung von Konflikten und Gefährdungen.