Vergleichskonferenz (Familie)
Definition
Ein begrenztes, meist vorprozessuales Treffen, häufig vom Gericht oder einer Gerichtsstelle einberufen, bei dem die Parteien in einem familienrechtlichen Streit und deren Anwälte Möglichkeiten erörtern, einige oder alle Streitfragen ohne vollständige streitige Verhandlung zu lösen; die Konferenz hat das Ziel, strittige Punkte einzugrenzen und einen Vergleich zu fördern, auferlegt jedoch keine endg