Anordnung zur Überwachten Übergabe
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die vorschreibt, dass Kindesübergaben zwischen Eltern oder Sorgeberechtigten in Anwesenheit einer bezeichneten Drittperson (professioneller Betreuer, Mitarbeiter einer Kontaktstelle oder vereinbarte erwachsene Person) erfolgen müssen, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten und Konflikte beim Übergabezeitpunkt zu reduzieren.