Endgültiges Urteil (Familienrecht)
Definition
Eine abschließende gerichtliche Anordnung, die alle materiellen und verfahrensrechtlichen Fragen in einer familienrechtlichen Angelegenheit – einschließlich Status, Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Kindesunterhalt – endgültig entscheidet und keine weiteren Ansprüche auf der Ebene des erstinstanzlichen Verfahrens offenlässt.