Ausdrückliche Risikoübernahme
Definition
Eine vertragliche oder ausdrückliche Erklärung einer Person, dass sie ein bestimmtes Risiko versteht und freiwillig übernimmt; dient als Einwand in Haftpflichtklagen, um die Haftung eines Beklagten ganz oder teilweise auszuschließen, sofern sie rechtlich wirksam ist.