Kostenklausel
Definition
Eine vertragliche Klausel, die die Verantwortung für nicht-anwaltsbezogene Kosten bei Streitbeilegung oder Durchsetzung regelt (z. B. Gerichtskosten, Schiedsverwaltungsgebühren, Sachverständigenhonorare, Inkassokosten und erstattungsfähige Auslagen), getrennt von oder zusätzlich zu einer Anwaltsgebührenklausel.