Verzicht auf Klageerhebung
Definition
Eine vertragliche Zusage einer Partei (der Zusagende), keine Klage gegen den Begünstigten wegen bestimmter Ansprüche oder Sachverhalte zu erheben, wobei der zugrundeliegende Anspruch bestehen bleiben kann und nur durch andere Rechtsmittel oder durch die Geltendmachung der Vertragsverletzung geahndet wird.