Vorläufige Verfügung
Definition
Eine vorläufige gerichtliche Anordnung, die zu Beginn eines Verfahrens erlassen wird und eine Partei verpflichtet, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder vorzunehmen, um den Status quo zu erhalten und irreparablen Schaden bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern; die Erteilung setzt typischerweise Dringlichkeit, ein glaubhaftes Risiko irreparablen Schadens sowie eine Abwägung der Nachteile