Besitz Einer Kurzlauf-Schrotflinte
Definition
Eine Straftat, die vorliegt, wenn Schrotflinten mit Läufen kürzer als eine gesetzlich vorgegebene Länge oder umgebaute Schrotflinten mit solchen Läufen als besonders regulierte Schusswaffen eingestuft werden; die Tat ist erfüllt, wenn eine Person wissentlich den Besitz, die Kontrolle oder den unmittelbaren Zugang zu einer solchen Schrotflinte ohne erforderliche Registrierung, Steuererfüllung oder