Fallabschluss
Definition
Die administrative Handlung, eine Ermittlungsakte aus Gründen der Aktenführung und Arbeitsabläufe zu schließen, die anzeigt, dass keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen in der aktuellen Akte geplant sind, unabhängig von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen, Klärungsstatus oder einer möglichen späteren Wiedereröffnung.