Entgegennahme von 911‑Anrufen
Definition
Der Prozess, bei dem geschultes Kommunikationspersonal Notrufe 911 entgegennimmt, kritische Informationen erhebt und verifiziert, eine Triage durchführt, gegebenenfalls Vor‑Eintreffanweisungen erteilt und den Einsatz an die Leitstelle und Partner weiterleitet.