Zuständigkeit (Strafverfolgung)
Definition
Zuständigkeit in der Strafverfolgung bezeichnet die gesetzliche Befugnis — räumlich, sachlich oder hierarchisch — die einer Behörde oder einem Beamten erlaubt, innerhalb durch Gesetz, Verfassung oder Vereinbarung definierter Grenzen zu ermitteln, festzunehmen, zu verhaften und Gesetze durchzusetzen.