Einreichung Ergänzender Beweismittel für Schutz im Rahmen der Verpflichtungen Gegen Folter
Definition
Das Nachreichen zusätzlicher Unterlagen, Zeugenaussagen, Gutachten oder sonstiger Materialien nach der Erstvorlage zur Unterstützung eines Schutzanspruchs aufgrund von Verpflichtungen gegen Folter, mit dem Ziel, den Tatsachenbestand zu klären, zu untermauern oder zu aktualisieren.