Befreiung von Unzulässigkeit
Definition
Eine diskretionäre gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Form der Erleichterung, die, wenn sie gewährt wird, einen bestimmten Grund der Unzulässigkeit vergibt und einer nichtstaatsangehörigen Person die Zulassung oder Statusanpassung trotz sonst disqualifizierender Umstände erlaubt.