Unzulässigkeit bei Mehrfachen Strafrechtlichen Verurteilungen
Definition
Ein Ablehnungsgrund für die Einreise oder ein Visum, basierend auf mehreren strafrechtlichen Verurteilungen der Antragstellerin/des Antragstellers, wenn die kumulierten Verurteilungen oder die zusammengefassten Strafen eine gesetzliche oder regulatorische Grenze erreichen, die im Einwanderungsrecht zur Unzulässigkeit führt.