Aufhebung der Abschiebung
Definition
Ein Ermessensbehelf im Einwanderungsrecht innerhalb eines Abschiebungsverfahrens, durch den ein Einwanderungsrichter die Abschiebung beenden und einen rechtlichen Status gewähren oder das Verfahren einstellen kann, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen und eine günstige Ausübung des Ermessens erfüllt sind.