Inhaftierung (Migrationsrecht)

- Law & Governance -
Immigration Law Dictionary
Definition
Inhaftierung (Migrationsrecht) bezeichnet die zivile Praxis, nicht-staatsangehörige Personen in gesicherten oder überwachten Einrichtungen festzuhalten, bis ihr Migrationsstatus geklärt, Abschiebeverfahren abgeschlossen oder eine Abschiebungsanordnung vollstreckt ist; rechtlich handelt es sich überwiegend um Verwaltungshaft, nicht um Strafhaft.