Ausschluss Wegen Besonders Schwerer Straftat (Asyl)
Definition
Eine gesetzliche oder rechtliche Regel, die einen Asylbewerber vom Asylschutz ausschließt, wenn der Bewerber wegen einer Straftat verurteilt wurde, die so schwerwiegend ist, dass die Person als Gefahr für die Gemeinschaft oder die nationale Sicherheit angesehen wird.