Ausschluss Wegen Sicherem Drittstaat
Definition
Eine Regel oder Praxis, die ein Asylbegehren in einem Staat ausschließt, wenn der Antragsteller in einem Drittstaat, der als ‚sicher‘ gilt, Schutz hätte suchen und erhalten können – häufig angewandt auf Grundlage bilateraler/multilateraler Abkommen oder nationaler Rechtsgrundsätze.