Ausnahme bei Geänderten Umständen
Definition
Eine gesetzliche oder rechtliche Ausnahme, die es einem Asylantragsteller ermöglicht, die Einjahresfrist zu überwinden, wenn wesentliche Änderungen — entweder in der persönlichen Situation des Antragstellers oder in den Bedingungen im Herkunftsland — die Tragfähigkeit oder den Zeitpunkt des Asylanspruchs beeinflussen.