Portabilität (Beschäftigungspetition)
Definition
Eine regulatorische Doktrin, die es einem Begünstigten einer Einwanderungspetition oder einem Antragsteller auf Statusanpassung erlaubt, Arbeitgeber oder Stelle zu wechseln, ohne den Schutz einer genehmigten Petition zu verlieren, sofern gesetzliche oder regulatorische Voraussetzungen erfüllt sind (z. B.