Anordnung zum Übergabeort
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die den/die physische(n) Ort(e) benennt, an dem/denen Sorgerechts- oder Umgangsübergaben stattfinden müssen, und oft neutrale Orte, beaufsichtigte Plätze, Sicherheitsmaßnahmen und Zeitvorgaben festlegt, um Konflikte zu reduzieren und das Kind zu schützen.