Zustellung Per Post (Familienrecht)
Definition
Ein Zustellungsweg zur Übermittlung von Gerichtspapieren in familienrechtlichen Angelegenheiten per Post — häufig als Brief der ersten Klasse, Einschreiben, Rückschein oder Einschreiben mit Rückschein — unter den gesetzlichen oder regelungsbedingten Vorgaben zu Fristen, Adressen und Zustellnachweisen.