Forum Non Conveniens (Familienrecht)
Definition
Eine diskretionäre Rechtsfigur, nach der ein Gericht die Ausübung seiner Zuständigkeit in einer familienrechtlichen Streitigkeit ablehnen kann, weil ein anderes Forum wesentlich besser zur Entscheidung geeignet ist, unter Abwägung von Faktoren wie Bequemlichkeit der Parteien und Zeugen, Ort der Beweismittel, anwendbares Recht, Kindeswohl und Verfügbarkeit von Rechtsbehelfen im alternativen Forum.