Bedarfsorientierte Gebühren (Familienrecht)
Definition
Gebühren für familienrechtliche Leistungen, die entsprechend dem nachgewiesenen finanziellen Bedarf des Mandanten festgelegt oder angepasst werden, häufig durch gestaffelte Tarife, Bedürftigkeitsprüfungen oder Reduktionen, um den Zugang zur anwaltlichen Vertretung zu verbessern.