Vereinbarung mit Einer Gestationsträgerin
Definition
Eine spezialisierte Form des Leihmutterschaftsvertrags, bei der die Trägerin (die Frau, die die Schwangerschaft austrägt) keine genetische Verbindung zum Embryo oder Fetus hat, weil der Embryo aus den Gameten der vorgesehenen Eltern und/oder Spender entstanden ist; der Vertrag regelt medizinische Maßnahmen, Embryotransfer, Vergütung, Vertraulichkeit, Versicherung und das Verfahren zur Feststellung