Plan zur Dauerhaften Unterbringung
Definition
Ein fallbezogener schriftlicher Plan, der von der Jugendhilfebehörde erstellt und vom Gericht genehmigt wird, der das dauerhafte Ziel für ein Kind (z. B. Wiedervereinigung, Vormundschaft, Adoption) benennt und messbare Schritte, Hilfen, Zuständigkeiten und Zeitvorgaben zur Erreichung dieses Ziels festlegt.