Nichtigkeit der Ehe

- Law & Governance -
Family Law Dictionary
Definition
Eine Ehe, die von Anfang an (ab initio) rechtlich nichtig ist, weil ihr ein wesentliches Element für das Bestehen der Ehe fehlt (z. B. Bigamie, inzestuöse Beziehung oder fehlende Rechtsfähigkeit), und daher rechtlich als nie bestanden gilt.