Ehegattenprivileg (Zivilrecht)
Definition
Eine Rechtslehre, die in zivilrechtlichen Verfahren gewisse Mitteilungen oder Zeugenaussagen zwischen Ehegatten schützt, indem einem Ehegatten erlaubt wird, die Aussage über vertrauliche eheliche Mitteilungen zu verweigern oder – in manchen Systemen – belastende Aussagen gegen den anderen Ehegatten zu verhindern.