Prüfung auf Offensichtlichen Fehler
Definition
Ein Berufungsmaßstab, wonach das Revisionsgericht den Tatsachenfeststellungen des erstinstanzlichen Gerichts dezentiert gegenübersteht, es sei denn, das Protokoll zeigt einen klaren oder Offensichtlichen Fehler — das heißt, die Feststellung ist nicht gestützt, unglaubwürdig oder offensichtlich falsch.