Spezifische Zuständigkeit
Definition
Die Befugnis eines Gerichts, Klagen gegen einen Beklagten zu entscheiden, die auf den Kontakten, Handlungen oder Unterlassungen des Beklagten beruhen, die direkt mit dem Klagegrund des Klägers zusammenhängen; die Zuständigkeit ist auf Angelegenheiten beschränkt, die aus diesen spezifischen Verbindungen entstehen.