Gewaltschutzanordnung (Zivilrechtlich)
Definition
Eine zivilrechtliche gerichtliche Anordnung zum Schutz einer Person (Antragstellerin/Antragsteller) vor einer anderen Person (Antragsgegner), der häusliche oder familiäre Gewalt vorgeworfen wird; typische Auflagen sind Kontaktverbote, Aufenthaltsverbote, vorläufige Sorge‑ oder Unterhaltsregelungen und sonstige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.