Enteignung Zugunsten des Öffentlichen Interesses (Eminent Domain)
Definition
Die staatliche Befugnis, Privateigentum für öffentliche Zwecke zu enteignen, vorbehaltlich verfahrensrechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Pflicht zur Zahlung angemessener Entschädigung an den Eigentümer; in einigen Rechtsordnungen als eminent domain oder compulsory purchase bezeichnet.