Enteignung Zugunsten des Öffentlichen Interesses (Eminent Domain)

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Die staatliche Befugnis, Privateigentum für öffentliche Zwecke zu enteignen, vorbehaltlich verfahrensrechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Pflicht zur Zahlung angemessener Entschädigung an den Eigentümer; in einigen Rechtsordnungen als eminent domain oder compulsory purchase bezeichnet.