Ersitzung (Adverse Possession)
Definition
Eine gesetzliche Doktrin, wonach eine Person, die ein Grundstück offen, fortlaufend, ausschließlich, feindlich (ohne Erlaubnis) und unter Vorbehalt eines Rechts für die gesetzlich vorgeschriebene Frist in Besitz nimmt, dadurch das rechtliche Eigentum an diesem Grundstück erwerben kann und damit die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers erlöschen.