Lizenz (Sachenrecht)
Definition
Eine persönliche, widerrufliche Erlaubnis, eine Handlung auf dem Grundstück eines anderen vorzunehmen, die andernfalls Hausfriedensbruch wäre; eine Lizenz begründet kein dingliches Recht, ist in der Regel nicht übertragbar und kann zeitlich, zweckgebunden oder widerruflich sein.