Unrechtmäßige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen
Definition
Die rechtswidrige Erlangung, Offenlegung oder Nutzung von Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, durch unlautere Mittel oder in Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht, wobei die Information einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert aus ihrer Nichtbekanntheit zieht und der Inhaber angemessene Maßnahmen zum Schutz der Geheimhaltung getroffen hat.