Täuschende Verschweigung
Definition
Das vorsätzliche Zurückhalten oder Verschweigen eines wesentlichen Umstands durch eine Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, mit der Absicht zu täuschen oder Vertrauen zu erwecken, und das zu Schaden führt, weil die andere Partei den Umstand mit zumutbarer Sorgfalt nicht hätte entdecken können.