Übernahme des Risikos
Definition
Eine Lehre, die die Erstattung ausschließt oder vermindert, wenn ein Kläger ein bekanntes Risiko wissentlich und freiwillig angenommen hat, das zur Verletzung führte — entweder ausdrücklich (durch Vereinbarung) oder stillschweigend (durch Verhalten), je nach den Anforderungen an Kenntnis und Freiwilligkeit in der jeweiligen Rechtsordnung.