Freistellungsklausel
Definition
Eine vertragliche Klausel, durch die eine Partei (der Freistellende) sich verpflichtet, die andere Partei (den Freistellungsberechtigten) von bestimmten Verlusten, Haftungen, Ansprüchen, Schäden oder Kosten zu entschädigen, zu verteidigen oder schadlos zu halten, die aus definierten Ereignissen oder Vertragsverletzungen resultieren.