Interkreditorenvereinbarung
Definition
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Gläubigern, der Rechte, Rechtsbehelfe, Rangverhältnisse und Verfahrensregeln für denselben Schuldner, gemeinsame Sicherheiten oder sich überschneidende Forderungen regelt; er bestimmt Durchsetzungsrechte, Zahlungsränge, Abstimmungsregeln und Stillhaltefristen zwischen besicherten und unbesicherten oder vorrangigen und nachrangigen Kreditgebern.