Kontaktverbot (Strafrechtlich)
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die einem Beschuldigten verbietet, mit bestimmten Person(en) Kontakt aufzunehmen oder zu empfangen bzw. bestimmte Orte zu betreten; sie umfasst direkte und indirekte Kommunikation, Nachrichten über Dritte und Näheverbote und wird als Schutzmaßnahme im Strafverfahren erlassen.