Strohmannkauf Einer Schusswaffe
Definition
Ein Erwerb, bei dem eine Person (der Strohmannkäufer) eine Schusswaffe im Auftrag einer anderen Person erwirbt — häufig um gesetzliche Verbote, Hintergrundprüfungen, Lizenzhindernisse oder Aufzeichnungspflichten zu umgehen — und dabei weiß, dass der tatsächliche vorgesehene Empfänger der Endnutzer ist, der aber disqualifiziert oder nicht in der Lage ist, direkt zu kaufen.