Fälschung Öffentlicher Urkunden
Definition
Das Herstellen, Verändern, Indossieren oder Vorlegen eines Instruments, das als amtliche oder öffentliche Urkunde gilt (z. B. Geburtsurkunden, Grundbucheinträge, gerichtliche Entscheidungen oder staatliche Bescheinigungen), mit der Absicht zu täuschen oder die Integrität öffentlicher Register zu untergraben.