Vorläufige Freilassung
Definition
Die vorläufige Freilassung einer beschuldigten Person aus der Haft bis zur gerichtlichen Entscheidung, bedingt oder unbedingte, verbunden mit gerichtlich auferlegten Auflagen wie Kaution, persönlicher Verpflichtung, Reisebeschränkungen, elektronischer Überwachung oder Aufsicht.