Verbot der Doppelbestrafung (Ne Bis in Idem)
Definition
Ein verfassungs- und common-law-Prinzip, das Personen davor schützt, wegen derselben Straftat auf derselben Tatsachengrundlage mehrmals verhandelt oder bestraft zu werden; es umfasst Schutz vor aufeinanderfolgenden Strafverfolgungen, mehrfachen Strafen und teils gegen wiederholte Verfahren wegen derselben Anklage.