Zusammenfallen von Tat und Vorsatz
Definition
Die Lehre, dass die schuldhafte Handlung (Actus Reus) und der erforderliche schuldhafte Geisteszustand (Mens Rea) zum Zeitpunkt der tatbestandlichen Handlung oder des eingetretenen Erfolgs zusammenfallen müssen; ein gleichzeitiges Vorliegen ist für viele Delikte erforderlich.