Zusammenfallen von Tat und Vorsatz

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Die Lehre, dass die schuldhafte Handlung (Actus Reus) und der erforderliche schuldhafte Geisteszustand (Mens Rea) zum Zeitpunkt der tatbestandlichen Handlung oder des eingetretenen Erfolgs zusammenfallen müssen; ein gleichzeitiges Vorliegen ist für viele Delikte erforderlich.